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ZKB-Bankrat: Überprüfung der Kandidaten durch Experten

24. August 2021 – Die Änderung des Reglements über die Vorbereitung der Wahlen für die Mitglieder des ZKB-Bankrates und des Bankpräsidiums sieht vor, dass die von den politischen Parteien nominierten Personen durch ein Beratungsunternehmen sowie durch die Finanzmarktaufsicht (FINMA) auf Kompetenz und Unabhängigkeit begutachtet werden.

Die Begutachtung wird der vorberatenden Kommission sowie der nominierenden Fraktion zur Kenntnis vorgelegt. Der Kantonsrat wählt den Bankrat und das Präsidium weiterhin vollständig autonom.
Die Mitte Fraktion unterstützt diese Reglementsänderung. „Die Begutachtung durch ein Beratungsunternehmen und die FINMA fördert die Kompetenz und die Qualität der nominierten Personen und schränkt nur im geringen Masse die freie Wahl des Parlaments ein,“ so Lorenz Schmid. „Im Gegenteil: Die nominierenden Parteien werden in die Pflicht genommen, nur fähige und kompetente Kandidatinnen und Kandidaten ins Rennen zu schicken. Die Parteizugehörigkeit tritt mehr in den Hintergrund“, so Schmid weiter. Die nominierenden Fraktionen sowie der Kantonsrat bleiben weiterhin in der Verantwortung.