Wohnungsinitiative
27. Oktober 2025 – Mit der kantonalen Volksinitiative für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen («Wohnungsinitiative») sollen Kanton und Gemeinden den Verfassungsauftrag erhalten, für ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Wohnungsangebot zu sorgen und ökologische Bauweisen zu fördern.
Zudem soll eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit einem Dotationskapital von mind. 500 Mio. CHF gegründet werden. Der Betrieb der öffentlich-rechtlichen Anstalt hätte neben dem hohen Dotationskapital zusätzlich erhebliche administrative Kosten als auch eine Erhöhung des kantonalen Stellenetats zur Folge. Diese Kosten müssten Kanton und Gemeinden tragen, ohne dass klare Finanzierungspflichten definiert sind.
Durch verbindliche Vorgaben wird der Wohnungsbau stärker reguliert und dadurch das Angebot verzögert oder verteuert. Eine Überregulierung wird die Schaffung von günstigem Wohnraum hemmen statt fördern.
Die Mitte Fraktion lehnt die Volksinitiative klar ab und unterstützt den Gegenvorschlag der Regierung, mit dem günstige Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zum Verfassungsauftrag erhoben werden. Kanton und Gemeinden werden auf Verfassungsebene beauftragt, günstige Rahmenbedingungen für ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Wohnungsangebot zu schaffen. Diese Rahmenbedingungen soll der Regierungsrat innert drei Jahren konkretisieren und dem Kantonsrat vorlegen.
Um den Wohnungsbau anzukurbeln, braucht es mehr Anreize für private Bauträgerschaften und vereinfachte Verfahren. Genau dies wird mit dem Gegenvorschlag erreicht.
Durch verbindliche Vorgaben wird der Wohnungsbau stärker reguliert und dadurch das Angebot verzögert oder verteuert. Eine Überregulierung wird die Schaffung von günstigem Wohnraum hemmen statt fördern.
Die Mitte Fraktion lehnt die Volksinitiative klar ab und unterstützt den Gegenvorschlag der Regierung, mit dem günstige Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zum Verfassungsauftrag erhoben werden. Kanton und Gemeinden werden auf Verfassungsebene beauftragt, günstige Rahmenbedingungen für ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Wohnungsangebot zu schaffen. Diese Rahmenbedingungen soll der Regierungsrat innert drei Jahren konkretisieren und dem Kantonsrat vorlegen.
Um den Wohnungsbau anzukurbeln, braucht es mehr Anreize für private Bauträgerschaften und vereinfachte Verfahren. Genau dies wird mit dem Gegenvorschlag erreicht.
