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Vorsorgebezüge tiefer besteuern

3. November 2020

Die Menschen werden immer älter, so dass das Vorsorgekapital heute viel länger reichen muss. Mit der Reduktion des Steuersatzes auf die Kapitalbezüge soll somit der erhöhten Lebenserwartung Rechnung getragen werden. Gleichzeig soll mit dieser steuerlichen Anpassung die Attraktivität des Kantons Zürich verbessert werden. Denn Zürich ist im kantonalen Steuer-Vergleich insbesondere für hohe Kapitalleistungen sehr schlecht positioniert. Das hat zur Folge, dass vermögende Personen auf die Rente hin aus dem Kanton Zürich abwandern, indem sie z.B. ihre Ferienwohnung im Bündnerland zu ihrem ersten Wohnsitz machen. Damit entgehen dem Kanton Zürich neben der einmaligen Steuer auf den Kapitalbezug auch wiederkehrende Vermögens- und Einkommenssteuern. Mit der Reduktion der Besteuerung der Vorsorgebezüge wird Zürich im interkantonalen Vergleich wieder mithalten können. Die CVP-Fraktion stimmte der geänderten parlamentarischen Initiative im Sinne des Vorschlags des Regierungsrates zu.