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Verbandsbeschwerderecht bei Bildungs- und Gesundheitsbauten soll eingeschränkt werden

1. Juli 2024 – Heute wurden zwei von der Mitte mitunterzeichnete parlamentarische Initiativen (PI) überwiesen, die das Verbandsbeschwerderecht einschränken wollen. Einerseits soll es den Heimatschutz- und Naturschutzverbänden bei Gesundheits- und Bildungsbauten nicht mehr möglich sein zu rekurrieren.

Die Mitte Fraktion spricht sich zwar für den Schutz und das Bewahren von historischen, erhaltenswerten Gebäuden aus. Bildungs- und Gesundheitsbauten erfüllen jedoch öffentliche Aufgaben. Diese Gebäude müssen daher auch weiterentwickelt und modernisiert werden können. Hierbei dürfen Schutz-Interessen nicht über die allgemeinen öffentlichen Interessen gestellt werden.

Andererseits sollen zukünftig finanzielle Interessen bei Sanierung und Modernisierung von geschützten Gebäuden stärker gewichtet werden. Solche Sanierungen sind aufgrund von denkmalschützerischen Auflagen und Einschränkungen sehr kostenintensiv. Im Gesetz findet sich heute dazu keine Hilfestellung. Diese Lücke soll nun geschlossen werden.