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Teilrevision 2020 des kantonalen Richtplans

11. März 2024 – Heute wurde im Kantonsrat die Vorlage 5870 Teilrevision 2020 des kantonalen Richtplans, Kapitel 1 «Raumordnungskonzept», Kapitel 2 «Siedlung» und Kapitel 6 «Öffentliche Bauten und Anlagen» behandelt.

Betreffend Raumplanung verfolgt die Mitte einen ausgewogenen Ansatz, der die Bedürfnisse der Menschen und der Umwelt berücksichtigt und langfristige Vorteile für alle schafft. Dies im Wissen, dass dieser Ansatz nicht einfach ist, weil dabei zahlreiche Interessenkonflikte unter einen Hut zu bringen gilt.
Eine grosse Herausforderung bringt die Bevölkerungszunahme mit sich. Deshalb sieht die Fraktion die Notwendigkeit, im Siedlungsgebiet dort zu verdichten, wo bereits Zentren mit Infrastruktur vorhanden sind. Es wird notwendig sein, näher beieinander und allenfalls auch höher zu bauen, damit nicht mehr Land verloren geht und damit – wenn möglich – zusammenhängende Landflächen und Grünräume erhalten werden können. Zudem soll der dringend benötigte Wohnraum auch ausserhalb der Städte Zürich und Winterthur geschafft werden können. So kann der Druck von Zürich und Winterthur genommen werden.
Doch Verdichtung bringt auch neue Herausforderungen mit sich. Zwar wird durch die Entwicklung nach innen Land geschont, doch gleichzeitig verschwinden tendenziell in zugebauten Gebieten Grünflächen und Bäume, was zu lokale Hitzeinseln führen kann. Dies wird die Mitte-Fraktion im Auge behalten.

Die Mitte stimmt der Festsetzung des Richtplans zu und nimmt den Erläuterungsbericht und den Mitwirkungsbericht zur Kenntnis.

Die Mitte-Fraktion ist klar der Meinung, dass die drei Gemeinden – Oberglatt, Niederhasli und Niederglatt – zu den urbanen Wohnlandschaften zählen. Deshalb ist die Zuteilung zu diesem Handlungsraum richtig. Wie bereits erwähnt, soll dort verdichtet werden, wo bereits entsprechende Vorlage gelegt wurden, wie eine gute Anbindung an den ÖV und das Strassennetz. Die Fraktion lehnte daher einen entsprechenden Antrag, die drei Gemeinden nicht zum urbanen Raum zu zählen, ab.