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Stalking – Ein absolutes «No Go»

2. Dezember 2019

Der Geltungsbereich des Gewaltschutzgesetzes wird ausgeweitet: Gefährdende Personen können nun wegen Nachstellungen mit Gewaltschutzmassnahmen belegt werden, unabhängig davon, ob es sich um Trennungs- bzw. Beziehungs-Stalking oder um Stalking durch Fremdpersonen handelt. Opfer, die unter Stalking-Handlungen zu leiden haben, erhalten somit unkompliziert Zugang zu den Abwehrmassnahmen nach Gewaltschutzgesetz. Eine zentrale Rolle kommt in derartigen Fällen der Polizei zu. Sie ist in aller Regel erste Ansprechstelle für die Betroffenen und kann aufgrund ihrer Verfügbarkeit rund um die Uhr die erforderlichen Schutzanordnungen innert kürzester Zeit treffen.