Polizeischule bleibt weiterhin nur für Schweizerinnen und Schweizer zugänglich
9. März 2020
Die Forderung, dass auch Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C als Aspirantin oder Aspirant der Kantonspolizei aufzunehmen sind, lehnt die CVP ab. Wir erachten es als gerechtfertigt, den Polizeiberuf Schweizer Staatsangehörigen vorzubehalten, denn dadurch ist die für die Durchsetzung von polizeilichen Anordnungen und Zwangsmassnahmen erforderliche Akzeptanz eher gegeben. Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C, die diesen strengen Anforderungen genügen, sind gut integriert und bringen womöglich auch die Voraussetzungen für eine Einbürgerung mit. Wenn sie als Polizistin oder Polizist arbeiten wollen, ist nicht einzusehen, weshalb sie sich nicht um die Schweizer Staatsbürgerschaft bemühen sollten. Die Aufnahmebedingungen, wie sie in der Kantonspolizeiverordnung aufgelistet sind, besonders auch das Schweizer Bürgerrecht, sind deshalb nach wie vor wichtig und richtig. Insbesondere da kein Mangel an geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten besteht. Die Zürcher Polizeischule kann jeweils qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber in ausreichender Anzahl auswählen.