Landwirtschaftliche Böden schützen
20. Februar 2023 – Der Faktor Boden ist das wichtigste Element in der Nahrungsmittelproduktion. Ohne ihn geht gar nichts. Er muss qualitativ und quantitativ besser geschützt werden, damit wir unsere Ernährungsgrundlagen sichern können. Keine einfache Aufgabe, nimmt doch der Druck auf den Boden auch durch nichtlandwirtschaftliche Ansprüche dauernd zu.
Mit einer Ergänzung im Baugesetz will Die Mitte diesen Schutz innerhalb der Landwirtschaftszone weiter festigen. Auch in dieser Zone ist Optimierungspotential vorhanden. Diese Parlamentarische Initiative (PI) löst natürlich nicht alle Probleme, denn der meiste Bodenverbrauch findet ausserhalb der Landwirtschaftszone statt. Vor allem im haushälterischen Umgang mit Bauzonen muss der Hebel in Zukunft ebenfalls vermehrt angesetzt werden.
Das Planungs- und Baugesetz (PBG) soll wie folgt ergänzt werden: Flächen der Landwirtschaftszone sind in ihrer natürlich gewachsenen organischen Struktur zu erhalten und dürfen mit Blick auf die Nahrungsmittelproduktion nur vegetativ aufgewertet, jedoch nicht abgetragen werden.
Die aktuellen Ereignisse um den Überfall auf die Ukraine und die weltweite Verknappung und Verteuerung von Rohstoffen und Lebensmitteln gehen auch nicht spurlos am Kanton Zürich vorbei. In seiner Antwort auf die Anfrage 83/2022, Beitrag vom Kanton Zürich zur Versorgungssicherheit, rechnet der Regierungsrat mit einer Verknappung der Lebensmittel. So schreibt er: „Es wird deshalb befürchtet, dass der Krieg je nach Ausprägung und Dauer zu Hungersnöten in einzelnen, besonders verletzlichen Regionen der Welt führen kann. Zudem können hohe Brotpreise auch soziale Unruhen auslösen. Die Weltgemeinschaft ist gefordert, ihre Anstrengungen zur Unterstützung betroffener Länder entsprechend zu verstärken, um Hunger zu vermeiden.“ In der Antwort auf die Anfrage 79/2022 geht er noch weiter und meint: „Die wichtigsten Pfeiler der kantonalen Agrarpolitik sind die Sicherstellung der Produktionsfaktoren Boden, gut ausgebildete Arbeitskräfte und die Erhaltung der Biodiversität.“ Nimmt man diese Einschätzung ernst, dann stellt sich mit Blick auf die Zukunft unweigerlich die Frage, was tun wir, um den möglichen Engpässen entgegenzuwirken? Eine Sofortmassnahme muss daher der Erhalt unserer Grundlagen der Nahrungsmittelproduktion sein. Der Boden für vegetative Zwecke ist ein Kapital für die Zukunft und zumindest jener Boden, welcher nicht für bewilligte Bauprojekte benötigt wird, muss in seiner Struktur, Aufbau und Mächtigkeit erhalten oder aufgewertet werden. Die Bodenfruchtbarkeit darf aber auf keinen Fall irreparabel zerstört werden. Die Förderung von Biodiversität ist ein Auftrag von Behörden und Landwirtschaft, welcher im Gleichschritt mit der nachhaltigen Produktion erfolgen kann. Die Landwirtschaft bietet Hand, um die Biodiversität zu erhalten und praktischen Naturschutz zu ermöglichen, doch immer im Rahmen der natürlichen Ausgangslage. Das Anlegen von künstlichen Flächen, durch den Abtrag von der seit der Eiszeit gewachsenen Kulturschicht, ist aber ein teurer und grober Eingriff in die Natur und die langfristige Nutzung der Böden. Dieses sehr maschinen- und transportintensive „Abhumusieren“ zerstört die Versorgungsgrundlagen der Zukunft und ist mit Blick auf die Nahrungsmittelknappheit im Ausland und den Bedürfnissen künftiger Generationen sehr problematisch.
Die PI wurde an der heutigen Sitzung vorläufig unterstützt und geht nun an die zuständige Kommission zur weiteren Beratung. Die Mitte wird darüber hinaus weiter stark dafür arbeiten, dass unsere Ernährungssicherheit nicht zunehmend in Frage gestellt wird.