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Ja zu einem zeitgemässen Jagdgesetz

27. Oktober 2020

Die Jagd in den Revieren des Kantons ist mit vielen Herausforderungen konfrontiert: So werden die Jagdreviere von weiten Teilen der Gesellschaft für freizeitliche Aktivitäten beansprucht. Die Ansichten betreffend Tierschutz und Jagdethik haben sich ebenfalls stark gewandelt. Die Erhaltung von natürlichen Lebensräumen steht weit oben auf der Prioritätenliste. Die in den letzten Jahren durch den rasanten Klimawandel verursachten Probleme im Wald haben auch Auswirkungen auf die Jagd und die Frage, welchen Wald wir in Zukunft wollen bzw. haben werden. Die Zunahme von Siedlungs- und Verkehrsflächen schränkt zudem Flora und Fauna immer mehr ein. Kurz: Die Jäger sind längst nicht mehr allein im Wald!
Der vorliegende Gesetzesentwurf ist ein gangbarer Weg, um die Jagd und deren Aufgaben künftig zu regeln. Den sollten wir gehen. Nachfolgend die Stellungnahme der CVP zu einzelnen Punkten:
  • Die Gemeinden wie auch die Akteure vor Ort wie die Jagdgesellschaften, Landwirte, Forstleute, lokale Interessengruppen, Sportvereine oder Naturschutzvereine müssen bestmöglich in die Entscheidungen einbezogen werden. Darum fordert die CVP generell die Stärkung der Gemeinden.
  • Die durch Wildtiere verursachten Schäden müssen umfassend betrachtet und entschädigt werden. Inbegriffen sind da auch geeignete Massnahmen zur Abwendung dieser Schäden. Bedingt durch den Wiedereinzug des Bibers gehören dazu nicht nur negative Auswirkungen im Wald, Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Tieren, sondern neu auch Schäden an Drainagen und Flurstrassen, die im Einzelfall zudem ein erhebliches Unfallrisiko darstellen können. Bei der Festlegung der Regulation der Wildtierbestände und weiterer Massnahmen müssen diese Faktoren angemessen einbezogen werden.
  • Das Jagdverbot für gefährdete oder potentiell gefährdete Wildtiere ist eine Selbstverständlichkeit.
  • Das Betretungsrecht im Wald für Freizeitaktivitäten sollte wenn immer möglich gewährleistet bleiben. Das fachliche Ermessen für Einschränkungen durch die Baudirektion sollte nicht unnötig eingeschränkt werden.
  • Wildernde oder verwilderte Katzen können nicht nur im Wald, sondern gerade auch in Naturschutzgebieten beträchtlichen Schaden anrichten. Die Jagdgesellschaften sollen, wenn nötig, eingreifen können.
  • Das Hundegesetz muss so angepasst werden, dass im Wald und am Waldrand mindestens während der Setzzeit der Rehe Leinenpflicht gilt. Hundeangriffe auf trächtige Wildtiere müssen unterbunden werden. Das funktioniert nur mit einer Leinenpflicht.
Die CVP-Fraktion begrüsst das neue Jagdgesetz und hat die einzelnen Anträge in diesem Sinn unterstützt bzw. abgelehnt.