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IF-Unterricht: Auslegeordnung gefordert

26. Mai 2020

Fakt ist aber auch, dass es nicht für alle Aufgaben im Rahmen der integrativen Förderung (IF) eine heilpädagogische Ausbildung braucht und dass zahlreiche Tätigkeiten auch von Regellehrpersonen ohne Qualitätsminderung übernommen werden können. Das sieht man auch bei denjenigen Lehrpersonen, welche mit einer befristeten Zulassung und ohne heilpädagogische Ausbildung erfolgreich IF-Unterricht geben. Zudem sind heute schon alle Lehrpersonen angehalten, ihren Unterricht individualisiert zu gestalten. Damit die Schulen mehr Handlungsspielraum erhalten, soll definiert werden, welche Tätigkeiten in der integrativen Förderung auch von Regellehrpersonen ausgeführt werden können. Die CVP unterstützt ein entsprechendes Postulat.