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Grundrechte und Privatsphäre im öffentlichen Raum schützen

4. März 2024 – Die Motion 329/2022 fordert den Regierungsrat auf, die nötige gesetzliche Grundlage zu erstellen, um den Einsatz von biometrischen Fern-Erkennungssystemen zum Zweck der Identifizierung durch kantonale Organe im öffentlich zugänglichen Raum, wenn er eine Massenüberwachung ermöglicht, grundsätzlich zu verbieten.

Dieses grundsätzliche Verbot soll jedoch die Möglichkeit unberührt lassen, für örtlich und zeitlich beschränkte Ausnahmen eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Der Einsatz von biometrischen Fern-Erkennungssystemen zwecks Identifizierung im öffentlichen Raum (über digitale Fingerabdrücke, Gesichtsbilder, Bilder der Iris. Stimmaufnahmen usw.), könnten die demokratischen Prinzipien verletzen. Sie könnten Menschen davon abschrecken, grundlegende Rechte, wie jene auf Meinungsäusserungs- oder Versammlungsfreiheit, im öffentlichen Raum wahrzunehmen. Diese Argumente hat die Fraktion ausführlich diskutiert und sie nimmt diese Bedenken ernst.
Doch der Regierung weist darauf hin, dass ein solcher Eingriff in die Grundrechte verhältnismässig und die Rechtsgrundlage ausreichend sein muss. Allein ein pauschaler Verweis auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, den Schutz von Personen oder die polizeiliche Aufgabenerfüllung ist für eine Bearbeitung biometrischer Daten nicht ausreichend. Die Problematik der Bearbeitung dieser persönlichen Daten ist erkannt und wurde in den Rückmeldungen der Vernehmlassung des IDG gespiegelt. Die Regierung wird die damit verbundenen Unsicherheiten und Fragestellungen nochmals genau prüfen, was die Mitte sehr begrüsst.
Daher unterstützt die Mitte die Motion nicht.