Geschäftsbericht des Regierungsrates 2024
7. Juli 2025 – Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat den Geschäftsbericht des Regierungsrates wie jedes Jahr in ihren gesetzlich zugewiesenen Bereichen geprüft und beantragt einstimmig dessen Genehmigung.
Erstmals wurde im Berichtsjahr ein separater Risikobericht als Teil des neuen integralen Risikomanagements erstellt. Die GPK begrüsst, dass damit einer langjährigen Forderung entsprochen wurde. Die Darstellung der zentralen Risiken, denen sich der Kanton potenziell gegenübersieht, beurteilt die GPK als sachlich, strukturiert und verständlich.
Wie in den Vorjahren richtet sie Empfehlungen an den Regierungsrat zur Weiterentwicklung der Berichterstattung, deren Prüfung die Regierung zusichert.
Kontrovers diskutiert wurde die beantragte Abschreibung von fünf parlamentarischen Vorstössen über den Geschäftsbericht. Mit der provisorischen Überweisung meiner PI 159/2025 «Keine Abschreibung von Vorstössen über den Geschäftsbericht» am vergangenen Montag (127 Stimmen) ist ein erster Schritt zur Änderung dieser Praxis getan.
Der Geschäftsbericht 2024 wird vom Kantonsrat einstimmig genehmigt.
