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Förderliche Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien schaffen Gesetz betreffend die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich

2. Juni 2025 – In der heutigen Kantonsratssitzung kam dieses Geschäft (255/2021) zur zweiten Lesung – nach der Überprüfung durch die Redaktionskommission.

Etwas unüblich wurde zwischen der ersten und der zweiten Lesung ein neuer Antrag zu diesem Geschäft eingereicht. Es wird darin beantragt, dass im neuen EKZ-Gesetz eine Erweiterung der Zweckbestimmung erfolgt, damit Massnahmen zur Erreichung der Klimaziele und zur Sicherstellung der Stromversorgung getroffen werden können. Dies kann jedoch ohne die Schaffung eines neuen Fonds erfüllt werden. Die Einrichtung eines solchen Fonds ist daher nicht nötig.
Nachdem die Vorlage ohne Fonds eine Mehrheit im Rat erreicht hat, stimmt die Mitte-Fraktion nun dem Antrag zur Erweiterung des EKZ-Gesetzes zu – inklusive förderlicher Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien.
Der Mitte-Fraktion ist es zudem wichtig, dass in der EKZ-Strategie klar festgehalten wird, dass das EKZ günstigen Strom zur Verfügung stellen muss.