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Die Stromversorgung muss in unserer Hand bleiben!

7. Oktober 2021 – SVP, SP, die Mitte und EVP lehnen die Auflösung des Nordostschweizerischen Energie-Konkordats zugunsten des Axpo-Aktionärsbindungsvertrags ab. Schon lange haben sie davor gewarnt, dass kritische Strom-Infrastruktur an ausländische Investorenschaften verkauft werden könnte. Die Verhandlungen für eine Ablösung des veralteten Vertrags gehen damit zurück auf Feld 1.

Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) hat mit klarer Mehrheit die Ablösung des Nordostschweizerischen Energie-Konkordats durch den neuen Aktionärsbindungsvertrag abgelehnt. SVP, SP, die Mitte und EVP haben gemeinsam die Auflösung des interkantonalen Vertrags von 1914 abgelehnt und die Verhandlungen damit zurück auf Feld 1 geschickt.
Bereits seit Längerem ist klar, dass der Entwurf gravierende Mängel aufweist. Trotzdem wollte die Baudirektion diesen durchboxen. Nun hat sie Schiffbruch erlitten. SVP und SP haben bereits im Herbst 2019 davor gewarnt und die Bedingungen klar aufgezeigt, die für eine Zustimmung unerlässlich wären:

  • Kritische Infrastruktur wie die grossen Wasserwerke und das Hochspannungsnetz müssen in öffentlicher Schweizer Hand bleiben.
  • Die Sicherung der Kontrolle über kritische Infrastruktur darf keiner zeitlichen Beschränkung unterliegen.

Tatsächlich sieht der Entwurf des Vertragswerks aber vor, dass wesentliche Bestimmungen des Vertrags nur für eine beschränkte Dauer von acht Jahren gelten. Nach diesen acht Jahren könnten die Aktien, aber auch Anteile an Wasserkraft und Energie-Netzen an ausländische Investorenschaften verkauft werden. Diese Befürchtungen sind angesichts des grossen Interesses zum Beispiel chinesischer Investoren an europäischer Infrastruktur alles andere als aus der Luft gegriffen.
Die Stromversorgung ist systemrelevant und muss in öffentlicher Schweizer Hand bleiben. SVP, SP, die Mitte und EVP werden einer Aktualisierung des in die Jahre gekommenen Konkordats nur dann zustimmen, wenn diese Bedingung ohne wenn und aber gesichert ist.
Damit in der jetzigen Vertragsform die kritischen Infrastrukturen gesichert sind, unterstützen die Parteien die vorgenommen Gesetzesänderungen der KEVU, die auch die Rahmenbedingungen für ein zukünftiges funktionierendes Vertragswerk vorgeben. Um in nützlicher Frist den NOK-Gründungsvertrag ablösen zu können, planen sie, im Kantonsrat einen Vorstoss einzureichen, der die Aushandlung eines neuen Vertrags mit diesen Bedingungen fordert. So bleiben die kritische Infrastruktur der Axpo und das darin investierte Volksvermögen gesichert.