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Care-Migrantinnen

17. November 2025 – Die Mitte ist sich der Situation von Care-Migrantinnen bewusst.

Seit der Motion von Barbara Schmid-Federer 2012 wurden auf nationaler Ebene rund 90 % des Handlungsbedarfs gelöst. Agenturen und Dreiecksverhältnisse unterstehen heute dem Arbeitsgesetz; für den Personalverleih gilt ein allgemeinverbindlicher GAV.

Ungeregelt bleiben vor allem direkte Anstellungen in privaten Haushalten. Hier gilt der Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte, dessen Bestimmungen aber dispositiv sind. Kantone können keine zwingenden Vorschriften erlassen, da Bundesrecht vorgeht.

Die Mitte lehnt den Minderheitsantrag ab. Er erweckt den Eindruck, das Problem könne kantonal gelöst werden, obwohl die Zuständigkeit beim Bund liegt. Die vorgeschlagenen Anpassungen wären wirkungslos, da sie vertraglich wegbedungen werden könnten. Zudem kann die Regierung bereits heute Kontrollen verstärken oder den NAV anpassen.