Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Rahmenkredits für Solidaritätsbeiträge des Kantons Zürich an Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981
8. Dezember 2025 – Der Kantonsrat hat heute einstimmig Solidaritätsbeiträge des Kantons Zürich an Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 einen Rahmenkredit von Fr. 20 000 000 beschlossen.
Der Kanton Zürich hat bisher keine eigenen Solidaritätsbeiträge geleistet, obwohl er ebenfalls fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen angeordnet hatte. Die Stadt Zürich hat demgegenüber 2023 eine Regelung erlassen, nach der Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981, die durch Behörden der Stadt Zürich veranlasst worden waren, Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag von je Fr. 25’000 haben. Vor diesem Hintergrund wurde im Kantonsrat am 20. Januar 2025 das dringliche Postulat KR Nr. 19/2025 betreffend Kantonaler Solidaritätsbeitrag für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 diskussionslos überwiesen.
Der beschlossene Solidaritätsbeitrag wird auf Gesuch hin, an Personen erteilt, die bis heute keinen Beitrag erhalten haben. Der Kanton rechnet mit etwa 800 Personen, die vor 1981 Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierung geworden sind.
Der Solidaritätsbeitrag mag das Unrecht nicht aufzuwiegen. Er es ist ein Schuldeingeständnis gegenüber den Opfern der staatlichen Willkür und eine symbolische Entschädigung für das erlittene Leid.
