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Ausübung der politischen Rechte vereinfachen

15. März 2022 – Die Vorlage betreffend das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) verfolgt die Absicht, die Verfahren zur Ausübung der politischen Rechte im Kanton Zürich zu vereinfachen, im Gesetzesvollzug erkannte Schwachstellen zu beheben sowie kleinere gesetzliche Lücken insbesondere im Initiativ- und Referendumsrecht zu schliessen.

In den letzten Jahren gingen verschiedene parlamentarische Vorstösse ein, die eine Änderung des GPR verlangen. Der Regierungsrat stellte in seinen Stellungnahmen zu diesen Vorstössen gegenüber dem Kantonsrat jeweils in Aussicht, die verlangten Anliegen im Rahmen der nächsten Gesetzesrevision zu behandeln. Daneben beinhaltet die Vorlage inhaltliche und rechtsetzungstechnische Anpassungen aus Vollzugsrecht. Insgesamt liegt ein ausgewogenes Paket vor. Die Änderungen sind nicht weltbewegend. Die Präzisierungen und administrativen Erleichterungen sind aber wichtig für den politischen Betrieb im Kanton Zürich. Das nächste Paket ist bereits angekündigt und kommt bestimmt.
Die Mitte unterstützt die Aufnahme des Beiblattes in das Gesamtpaket. Das Beiblatt hat sich auf kommunaler Ebene bewährt. Es erleichtert das Ausfüllen der Wahlzettel für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Im Sinne der demokratischen Fairness sollten dabei die Namen der vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden. In der Praxis wird das bereits heute so gemacht. Die Mitte unterstützt daher den Antrag der AL-Fraktion.