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Amtszeitbeschränkung im EKZ-Verwaltungsrat im Fokus

27. April 2026 – Eine parlamentarische Initiative (229/2024) fordert die Einführung einer klaren Amtszeitbeschränkung für die Mitglieder des Verwaltungsrats der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ).

Ziel ist es, durch regelmässige personelle Erneuerung die Unabhängigkeit, neue Perspektiven und frische Impulse im Gremium zu stärken – insbesondere angesichts anstehender strategischer Herausforderungen in der Energieversorgung.
Kern der Vorlage ist eine Begrenzung der Amtsdauer für Verwaltungsratsmitglieder auf maximal zwölf Jahre. Gleichzeitig wird neu eine Altersgrenze von 70 Jahren festgelegt. Für das Präsidium ist eine zusätzliche Regelung vorgesehen: Wird ein Mitglied zur Präsidentin oder zum Präsidenten gewählt, kann die Amtsdauer in dieser Funktion um weitere maximal zwölf Jahre verlängert werden.
Mit dieser Kombination aus Amtszeit- und Altersbegrenzung soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kontinuität und Erneuerung sichergestellt werden.
Die Mitte-Fraktion unterstützt die Vorlage.