Fraktionserklärung von SVP, FDP und Die Mitte: «Gewerkschaften blockieren fortschrittliche Lösung für das kantonale Spitalpersonal»
30. Mai 2022 – An der Volksabstimmung vom 28. November 2021 wurde die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» mit einem Ja-Anteil von 61.8% im Kanton Zürich angenommen. Der Bundesrat hat im Januar 2022 eine Umsetzung der Regelungen bei den Arbeitsbedingungen, der Abgeltung, der beruflichen Entwicklung und der Abrechnung, in zwei Etappen empfohlen.
Kanton, Gesundheitsdirektion und die Spitäler wollten die Handlungsmöglichkeiten in ihren Zuständigkeiten nutzen, um die Situation im Gesundheitswesen rasch zu verbessern. Zum einen hat die Gesundheitsdirektion eine IPS-Unterstützungspflege-Ausbildung initiiert und der Regierungsrat hat mit RRB 121/2022 die Subventionierung der Weiterbildungs-kosten, Nachdiplomstudiengang Intensiv- und Notfallpflege, Fr. 3‘880‘000.- zulasten der Leistungsgruppe 6300 bewilligt. Teil der Abmachung ist, dass die Spitäler noch einmal den gleichen Betrag investieren in die qualitative Verbesserung der Aus- und Weiterbildung bzw. in den Personalerhalt. z.B. eine Verbesserung der Anstellungsbedingungen oder die Aufstockung der Arbeitspensen von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern. Der Kanton Zürich ist hier übrigens Vorreiter, uns ist kein anderer Kanton bekannt, der dies lanciert hat.
Um die Zeit bis zur Umsetzung der Pflegeinitiative durch Bundesrat und eidg. Räte nicht ungenutzt verstreichen zu lassen, haben Gesundheits- und Bildungsdirektion schon im Sommer 2021 eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe zum Thema Bildungsoffensive eingesetzt die Empfehlungen zur Abfederung des Fachkräftemangels erarbeitet.
Und schliesslich haben die vier kantonalen Spitäler USZ, PUK, KSW & IPW gemeinsam mit der Gesundheitsdirektion ihre Personalreglemente überarbeitet. So soll den Spitalräten ermöglicht werden, zusätzliche Mittel für die Lohnentwicklung bereitzustellen, höhere Inkonvenienz Entschädigungen – z. B. Schichtzulagen – auszurichten, eine die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht ersetzende und für das Pflegepersonal mindestens gleichwertige Krankentaggeldversicherung abzuschliessen sowie Beiträge an die Verpflegung und Abonnemente des öffentlichen Verkehrs zu bezahlen. Gemeinsam haben die kantonalen Spitäler also eine Grundlage für die nachhaltige Verbesserung der Anstellungsbedingungen geschaffen.
Unverständlich, ja geradezu verstörend die Blockadepolitik der Gewerkschaften! Hier zeigt sich exemplarisch wie destruktiv sich linke Klientelpolitik im Gesundheitswesen manifestiert. Die gleichen Kreise die mit politischen Vorstössen die Umsetzung der Initiative und Verbesserung für das Pflegepersonal ultimativ fordern, blockieren gleichzeitig ebendiese mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Die Beschwerdeführenden Personalverbände verhindern somit rasche Verbesserungen zugunsten des Pflegepersonals, zugunsten der Mitarbeiter der kantonalen Spitäler.
Die neuen Reglemente würden den Spitalleitungen mehr Möglichkeiten geben, damit im stark umkämpften Stellenmarkt, gutes Personal gewonnen und gehalten werden kann, dies ganz im Sinne der Pflegeinitiative. Die Stadtspitäler Triemli und Waid werben schon jetzt intensiv mit dem Slogan „Taten statt Applaus – wir starten mit der Umsetzung der Pflegeinitiative, jetzt!“ Wegen der Beschwerde der Personalverbände verbessern sich die Anstellungsbedingungen für das Personal der kantonalen Spitäler leider im Moment nicht, was unverständlich und bedauerlich ist.