Mehrkosten sollen die Gemeinden tragen
26. April 2022 – Das Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr soll wird wie folgt ergänzt werden: Treffen Gemeinden auf Strassen Verkehrsanordnungen oder dauerhafte bauliche Anpassungen, welche die Leistungsfähigkeit und/oder die Qualität des öffentlichen Verkehrs beeinträchtigen, so sind die Aufwände, welche dem ZVV für den Erhalt der Leistungsfähigkeit und Qualität des öffentlichen Verkehrs entstehen, vollumfänglich durch die betreffenden Gemeinden zu tragen.
Unser ÖV ist zuverlässig, pünktlich und schnell. Dies soll auch in Zukunft so bleiben. Würde flächendeckend Tempo 30 eingeführt, dann müssten auch Tram und Bus das Tempo 30 einhalten. Dies würde zur Verlangsamung des ÖV führen, ein wichtiger Mehrwert des ÖVs ginge verloren. Zudem haben Tempobeschränkungen auf den Strecken des ÖVs auch finanzielle Auswirkungen. Es würden, um einen attraktiven Fahrplan und eine entsprechende Frequenzen einhalten zu können, mehr Fahrzeuge und mehr Personal benötigt. Deshalb sollen die Mehrkosten ausschliesslich durch die Gemeinden getragen werden, welche die Verkehrsmassnahmen umsetzen. Die Mitte Fraktion unterstützte die Überweisung der parlamentarischen Initiative.