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CVP fasst Abstimmungsparolen für den 29. November 2020

2. November 2020 – Die CVP Kanton Zürich hat die Parolen für die Abstimmungen vom 29. November 2020 gefasst. Die Delegierten sprachen sich gegen die «Konzernverantwortungs»-Initiative aus. Auch wenn das Anliegen der Initiative berechtigt ist, erfüllt der Gegenvorschlag des Parlaments die Aufgabe besser. 

Die CVP Kanton Zürich hat die Nein-Parole zur Unternehmensverantwortungs-Initiative beschlossen. Auch wenn das Anliegen der Initiative – der Schutz von Umwelt und Menschenrechten – unbestritten ist und auch gefördert werden soll, sieht die Partei die vorliegende Initiative nicht als das geeignete Mittel, dieses Ziel zu erreichen. Der indirekte Gegenvorschlag, welcher bei einer Ablehnung der Initiative direkt in Kraft tritt, orientiert sich dafür an geltendem Recht und übernimmt klar Verantwortung ohne den Wirtschaftsstandort Schweiz übermässig zu schädigen. Der Gegenvorschlag nimmt viele Anliegen der Initiative auf, verzichtet aber auf nur schwer umsetzbare Elemente. Die Initiative betrifft nicht nur, wie der Titel vortäuscht, Grosskonzerne, sondern alle Unternehmen, besonders auch die kleinen und mittleren Unternehmen in der Schweiz. Für diese können zwar für die Sorgfaltsprüfung, nicht aber für die Haftung, Ausnahmen vorgesehen werden. Die Kontrollpflicht und Haftungsauflagen würde aber insgesamt dennoch zu erheblichem Mehraufwand und administrativen Kosten führen. Gleichzeitig wären Schweizer Unternehmen im internationalen Wettbewerb benachteiligt. Schliesslich würde auch unser Rechtssystem belastet, da hier Sachverhalte beurteilt werden müssten, die sich in anderen Rechtsordnungen ereignet haben. Zudem ist die Umkehr der Beweislast mit Bezug auf den Nachweis der Sorgfalt umstritten. Ebenso ist der Begriff «kontrollierte Unternehmen» offen, so kann nebst der rechtlichen Abhängigkeit (Tochtergesellschaft) auch wirtschaftliche Abhängigkeit (Lieferant) gemeint sein. Insgesamt schiesst die Initiative über das Ziel hinaus und die Delegierten der CVP des Kantons Zürich sind der Ansicht, dass diesen Anliegen und der Schweiz mit dem Gegenvorschlag besser gedient ist.  

Nein zur GSoA-Initiative 

Auf Ablehnung stösst ebenfalls die Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten». Die Partei sieht in der Vorlage einen unnötigen Eingriff in die Unabhängigkeit der Nationalbank, was ihre Anlageentscheidungen anbelangt. Auch die Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge, besonders die Pensionskasse und der Ausgleichfonds der AHV/IV/EO wären bei Annahme der Initiative in ihren Anlagestrategien betroffen. Bereits heute sind diese auf ethische Grundsätze ausgelegt, weitere Verbote hätten aber eine ungenügende Streuung der Anlagen mit stark erhöhtem Anlagerisiko oder zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit hohen Kosten zur Folge. Beides würde sich negativ auf die bereits heute schwachen Anlagen der Vorsorgegelder auswirken. Das Kriegsmaterialgesetz verbietet auch schon jetzt eine direkte Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial, wie atomare, biologische und chemische Waffen sowie Streumunition und Anti-Personenminen. Das Ziel der Initiative – die Verhinderung von Flüchtlingsströmen  lässt sich mit dieser Initiative nicht umsetzen. Alles in allem unterstützen die Delegierten der CVP diese Initiative nicht.