Wohnschutz-Initiative
27. Oktober 2025 – Die zweite Vorlage verlangt, dass u. a. Gemeinden bei einem Wohnungsmangel Vorschriften erlassen dürfen zum Schutz von Mietwohnungen – etwa Bewilligungspflicht für Abbruch/Umbau, Zweckänderung oder Umwandlung in Stockwerkeigentum und diese mit befristeten Auflagen zu den Mietzinsen zu verbinden.
Die vorgeschlagenen Massnahmen bedeuten erhebliche administrative Aufwände und Kosten für Gemeinden sowie Bau-/Wohnungsträger. Zudem kann die starke Regulierung Investitionen hemmen oder reduzieren und sich so kontraproduktiv auf die Schaffung von Neubau oder Umnutzungen auswirken.
Auch diese Initiative hat die Mitte Fraktion einstimmig abgelehnt.
Der von uns unterstützte Gegenvorschlag bietet einen wichtigen Ansatz: Er greift das zentrale Anliegen der Initiative – nämlich den Schutz von Mietwohnungen und die Vermeidung von massenhaften Kündigungen im Zuge von Umbau-, Abbruch- oder Zweckänderungsprojekten – auf, ohne jedoch die Eigentums- und Wirtschaftsfreiheit in gleich hohem Masse zu tangieren. Eigentümerinnen und Eigentümer sollen bei baubewilligungspflichtigen Bauvorhaben mit mindestens 20 Mietverhältnissen prüfen, ob das Vorhaben im bewohnten Zustand oder gestaffelt umgesetzt werden kann, um Kündigungen zu vermeiden oder die Zahl der Kündigungen kleiner zu halten. Soziale Härten werden so verhindert bzw. abgefedert. Zudem sollen bei entsprechenden Fällen Informations-, Unterstützungs- und Mitwirkungspflichten bestehen.
Auch diese Initiative hat die Mitte Fraktion einstimmig abgelehnt.
Der von uns unterstützte Gegenvorschlag bietet einen wichtigen Ansatz: Er greift das zentrale Anliegen der Initiative – nämlich den Schutz von Mietwohnungen und die Vermeidung von massenhaften Kündigungen im Zuge von Umbau-, Abbruch- oder Zweckänderungsprojekten – auf, ohne jedoch die Eigentums- und Wirtschaftsfreiheit in gleich hohem Masse zu tangieren. Eigentümerinnen und Eigentümer sollen bei baubewilligungspflichtigen Bauvorhaben mit mindestens 20 Mietverhältnissen prüfen, ob das Vorhaben im bewohnten Zustand oder gestaffelt umgesetzt werden kann, um Kündigungen zu vermeiden oder die Zahl der Kündigungen kleiner zu halten. Soziale Härten werden so verhindert bzw. abgefedert. Zudem sollen bei entsprechenden Fällen Informations-, Unterstützungs- und Mitwirkungspflichten bestehen.
