Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz
26. August 2025 – Der Kanton Zürich bekommt ein Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz. Gerade jetzt angesichts der wirtschaftspolitischen Verwerfungen ist die Standortförderung ein wichtiges Thema.
Die Mitte Fraktion forderte, dass die kantonale Wirtschaftsförderung und Greater Zurich Aera sich verstärkt für die Ansiedlung von Unternehmen auch ausserhalb der Stadt Zürich einsetzt. Natürlich ist es schon speziell, dass der Kanton Zürich ein Unternehmensentlastungsgesetz benötigt, man könnte ja einfach weniger Vorschriften erlassen. Leider ist die Welt etwas komplexer.
Wir sind aber zufrieden, dass dank unserer Bemühungen drei wichtige Prinzipien im neuen Gesetz verankert wurden. Für den Kontakt der Unternehmen mit dem Kanton soll neu eine einheitliche elektronische Schnittstelle geschaffen werden. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die weitere Digitalisierung. Soweit der Kanton Kontrollen oder Audits durchführt, sollen diese risikobasiert durchgeführt werden. Mit diesem Ansatz lässt sich der Aufwand der Unternehmen reduzieren. Wer sein Risiko Management im Griff hat, sollte weniger Kontrollaufwand haben. Einige hoheitliche Aufgaben sind an kantonale Anstalten, wie die Gebäudeversicherung, Stiftungsaufsicht oder Sozialversicherungsanstalt ausgelagert. Auch auf diese Tätigkeiten findet das Unternehmungsentlastungsgesetz Anwendung.
