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Standortförderungsgesetz

7. Juli 2025 – Der Kanton Zürich ist der Wirtschaftsmotor der Schweiz – über ein Fünftel des nationalen Bruttoinlandprodukts wird hier erwirtschaftet.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmen und alle Steuerzahlenden haben ein grosses Interesse an einer starken Zürcher Wirtschaft. Dafür braucht es gute Rahmenbedingungen, da Zürich im Standortwettbewerb mit anderen Regionen steht. Dazu gehören ein funktionierender Rechtsstaat, eine leistungsfähige Infrastruktur, moderate Steuern und eine gute Vernetzung zwischen Staat und Wirtschaft.
Der Vorschlag der WAK zur Standortförderung ist ausgewogen. Das neue Gesetz schafft mehr Transparenz: Künftig wird offengelegt, wer wie viel erhält, und der Regierungsrat muss mindestens einmal pro Legislatur über die Entwicklung der Standortattraktivität im interkantonalen Vergleich berichten. Solche Vergleiche (Peer Reviews) sind zentral – nur was gemessen wird, kann verbessert werden.
Ein zweites Element der Vorlage ist die Unternehmensentlastung. Dass es ein Gesetz dafür braucht, ist symptomatisch für die stetig zunehmende Regulierung – weniger Regulierung wäre einfacher, aber daran glaube ich nicht mehr.
Drei Punkte sind für die Mitte-Fraktion zentral:

  1. Digitale Schnittstellen: Unternehmen sollen über eine einheitliche, einfache elektronische Plattform mit Behörden kommunizieren können – eine grosse Erleichterung insbesondere für KMU.
  2. Risikobasierte Kontrollen: Kontrollen sollen sich am tatsächlichen Risiko orientieren – ein heute üblicher Standard in Qualitätsprüfungen.
  3. Geltung auch für ausgelagerte Organisationen: Öffentlich-rechtliche Anstalten wie die Gebäudeversicherung oder die Stiftungsaufsicht müssen sich bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben ebenfalls an die Grundsätze der Unternehmensentlastung halten.