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Die Mitte Zürich befürwortet die Einführung einer Stellvertreterregelung in den Parlamenten des Kantons Zürich

16. Juni 2025 – Fällt ein Parlamentsmitglied für längere Zeit aus, kann dies in einem Parlament mit knappen Mehrheitsverhältnissen entscheidende Auswirkungen auf die Abstimmungsergebnisse haben.

Gerade in einer Zeit, in der die Anforderungen an Milizparlamentarierinnen und -parlamentarier stetig steigen, ist es wichtig, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine breite Beteiligung aus der Bevölkerung zu ermöglichen. Stellvertretungen können in Situationen wie Krankheit, Unfall oder Mutterschaft sicherstellen, dass der politische Wille der Bevölkerung dennoch angemessen repräsentiert bleibt.

Deshalb hat der Kantonsrat heute grossmehrheitlich beschlossen, eine Stellvertreterregelung einzuführen. So kann man sich bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft für eine Dauer von drei bis zwölf Monaten im Parlament vertreten lassen. Die Vertretung wird jeweils von der nachfolgenden Person auf der entsprechenden Wahlliste übernommen.

Die Regelung stärkt die demokratische Vertretung, die gerade in einer Legislatur wie der aktuellen essenziell ist – denn bei den knappen Mehrheitsverhältnissen im Zürcher Kantonsrat kann oft eine einzige Stimme den Ausschlag geben. Zudem wird die Funktionsfähigkeit des Parlaments erhöht und die Vereinbarkeit von politischem Engagement mit Beruf und Familie gefördert – ein zentrales Anliegen der Mitte. Die Mitte Zürich setzt sich für eine ausgewogene, rechtlich klare und praktikable Lösung ein, die dem demokratischen Auftrag dient und die Qualität der parlamentarischen Arbeit sichert.

Wir freuen uns deshalb sehr über das deutliche Ja des Parlaments zur Einführung einer Stellvertreterregelung für den Kantonsrat sowie zur Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Umsetzung in den Parlamentsgemeinden.