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Änderung der Kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung

2. Juni 2025 – Im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS), sind Ortsbilder von nationaler Bedeutung erfasst. Mit der Änderung dieser Verordnung soll die Kompetenz für das ISOS vom kantonalen Amt für Raumentwicklung an die Gemeinden delegiert werden. Man erhofft sich davon eine Verkürzung der Verfahrensdauer für Baubewilligungen.

Mit dem Antrag der Regierung schaffen wir die rechtliche Grundlage dafür, dass Städte und Gemeinden mit ausgewiesener Fachkompetenz künftig die Zuständigkeit für ISOS-Beurteilungen übernehmen können. Damit wird das Verfahren vereinfacht, beschleunigt und besser auf die lokalen Gegebenheiten abgestimmt – ohne dabei den Schutz der schützenswerten Ortsbilder zu schwächen.
Die Delegation trägt zur Entlastung des Kantons bei, bleibt jedoch unter kantonaler Aufsicht was durch die Berichterstattung der Städte und Gemeinden geprüft wird.
Die Mitte sieht in diesem Vorstoss den grossen Vorteil die Bauverfahrenszeit zu optimieren und unterstützt daher diesen Antrag.