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Mehr Sicherheit für den Flughafen Zürich: Die Mitte Kanton Zürich erfreut über Abstimmungsresultat

3. März 2024 – Mit dem Ruf „Sicherheit zuerst“ hat die Mitte Kanton Zürich für die Pistenverlängerung des Flughafens Zürich gekämpft und zeigt sich nun erfreut, dass die Stimmbevölkerung die Wichtigkeit des Anliegens gesehen und diesem nun auch zugestimmt hat. Ebenfalls zufrieden ist die Partei mit der Ablehnung des Seeuferwegs, der viel gekostet und gleichzeitig die Natur geschädigt hätte.

Für die Mitte Kanton Zürich war klar, dass die Pistenverlängerung viele Vorteile mit sich bringt. Sie sorgt für mehr Sicherheit, Pünktlichkeit und Stabilität beim Flugbetrieb und bringt damit mehr Sicherheit für die ganze Bevölkerung. So wird der Wirtschaftsstandort Zürich weiterhin gestärkt und bleibt international wettbewerbsfähig. Die Partei ist erleichtert, dass heute ihre Parole bestätigt wurde.

Nein zur schädlichen Uferinitiative

Mit der heutigen Ablehnung der schädlichen Seeuferinitiative folgt das Stimmvolk der Parole der Mitte Kanton Zürich. Die Partei ist erfreut, dass der Schutz von Eigentum bestehen bleibt und keine übertriebenen Geldausgaben des Kantons gefordert werden. Die Mitte Kanton Zürich anerkennt den Wunsch auf möglichst viel Zugang zu den Naherholungsgebieten an den Zürcher Gewässern. Doch die vorliegende Initiative wäre das Anliegen falsch angegangen. Die Partei ist aber jederzeit bereit, bei einer zielgerichteten Vorlage Hand zu bieten.

Anti-Chaoten-Initiative: Die Mitte unterstützte Gegenvorschlag

Die Mitte Kanton Zürich hat sich für den Gegenvorschlag zur Anti-Chaoten-Initiative ausgesprochen und ist erfreut, dass dieser heute auch das Stimmvolk überzeugen konnte. Das Hauptanliegen der Initiative, dass unter Beachtung des übergeordneten Rechts die Kosten für ausserordentliche Polizeieinsätze zwingend den vorsätzlich handelnden Verursacherinnen und Verursachern auferlegt werden sollen, ist gerechtfertigt und kann nun gut umgesetzt werden.

Neue Wahlvoraussetzungen für Richter

Mit dieser Änderung der Kantonsverfassung erhält der Kantonsrat die Möglichkeit, für die Wahl von Richterinnen und Richtern an die obersten kantonalen Gerichte zusätzliche Wählbarkeitsvoraussetzungen festzulegen. So soll sichergestellt werden, dass nicht ein einziger Tag entscheidet, ob eine Person zu alt ist, um ans Gericht gewählt zu werden. Die Mitte Kanton Zürich ist erfreut, dass auch das Stimmvolk diese Änderung unterstützte.